Apartment in Bad Ischl im Salzkammergut

Gemütlich urlauben – einfach abschalten

 

Urig, aber modern – so beschreiben wir unser Apartment ganz kurz. Denn in Ihrer Ferienwohnung genießen Sie den Flair des Ursprünglichen verbunden mit aktuellen Annehmlichkeiten, die Ihren Urlaub so richtig komfortabel machen. Es ist genug Platz für eine Familie oder eine kleine Gruppe von Freunden – oder Sie gönnen sich unser Urlaubsapartment in trauter Zweisamkeit. In Bad Ischl erleben Sie einen gediegenen, erholsamen Urlaub in wunderschöner Natur. Große Fenster erlauben Ihnen schöne Ausblicke in unseren liebevoll gestalteten Garten und in die Umgebung.

Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zu unserem Apartment zur Verfügung.

Apartment Bad Ischl

Apartment Katrinblick

Das neue Apartment im 2. Stock ist über eine Treppe erreichbar und verfügt über ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett, den „Heuboden“, einen Schlafbereich für 2 Personen/Kinder über eine Leitertreppe erreichbar, und eine große Wohn/Ess/Küche mit einer vollausgestatteten Küche, Esstisch für 4 Personen und einem gemütlichen Sofa. Weiters verfügt das Apartment über eine Dusche und eine extra Toilette. Die hohen Räume unter der Dachschräge strahlen durch die Holzbauweise Gemütlichkeit und Wärme aus. Der Ausblick im Süden auf unseren Hausberg Katrin wird Sie genauso beeindrucken wie der Blick aus dem Schlafzimmer Richtung Schafberg!

Preise

180 € pro Nacht für 2 Personen, jede weitere Person (auch Kinder) 20 €

inkludiert ist ein Parkplatz für die Aufenthaltsdauer.

Gerne können Sie unser Frühstücksservice nach Absprache dazu buchen.

einmalige Reinigungsgebühr pro Aufenthalt: 70 €

pro Person ab 14 und Nacht  3,50 € Tourismustax

 

Infos

Weitere Infos folgen in Kürze ...

 

Die angeführten Preise verstehen sich zzgl. Tourismusabgabe von 3,50 € pro Person pro Nacht

 

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie länger als 10 Tage bleiben wollen -

wir erstellen ein spezielles Angebot für Sie!

 

Rauchen und Barrierefreiheit

Bitte respektieren Sie, dass im Haus, am Balkon und im Apartement nicht geraucht werden darf. Gerne stellen wir Ihnen im Garten und auf der Terrasse Aschenbecher zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es in diesem Haus keinen Lift gibt und die Zimmer nur über eine Treppe erreichbar sind.

Unverbindliche Anfrage

Österreichisches Hotelreglement Stornobedingungen

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.


Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises von 40 % zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.


Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhrdes vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.


Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).